Funktionen in der Feuerwehr
Hier erfahren Sie viele interessante Details über das 2001 fertig renovierte und ausgebaute Feuerhaus.
Funktionen bei der Feuerwehr
Um einen geregelten Ablauf der Gefahrenabwehr während eines Einsatzes zu ermöglichen, müssen die Feuerwehrdienstleistenden diverse Ausbildungen absolvieren. Diese Ausbildung dient insbesondere auch dem Eigenschutz der Feuerwehranghörigen vor Gefahren. Hierzu ist ein umfangreiches Fachwissen erforderlich. Grundsätzlich kann man in der Freiwilligen Feuerwehr fünf Ausbildungsstufen unterscheiden:
* Truppmann
* Truppführer (Führer von ein bis zwei Truppmännern)
* Gruppenführer (Fahrzeugführer)
* Zugführer (Führer mehrerer Fahrzeuge; in der Regel zwei Gruppen)
* Führer von Verbänden (Führer mehrerer Züge)
Truppmann
Der angehende Truppmann erhält Kenntnisse und Fertigkeiten, die ihn befähigen, seine Aufgaben als ausführende Einsatzkraft in einem nichtselbständigen Trupp unter Aufsicht eines Truppführers innerhalb einer taktischen Einheit im Einsatz wahrzunehmen. Diese Ausbildung wird in der Regel ergänzt durch die Ausbildung zum Maschinisten und/oder die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger. Sie ist vergleichbar mit einer Grundausbildung und ist ab dem 16. Lebensjahr absolvierbar.
Atemschutzgeräteträger
Als Atemschutzgeräteträger bezeichnet man Personen, die sowohl medizinisch als auch ausbildungsmäßig in der Lage sind, ein Atemschutzgerät zu tragen. Diese Geräte sollen bei der Arbeit oder Rettung verhindern, dass Atemgifte eingeatmet werden. Atemschutzgeräteträger gehen nur truppweise (zu zweit oder zu dritt) vor, so dass einer den anderen unterstützen oder um Hilfe rufen kann, falls es zu Problemen im Gefahrenbereich kommt. Ein Atemschutzgeräteträger hat die Ausbildung für das Tragen von Pressluftatmern sowie den dazu gehörigen regelmäßigen Leistungstest erfolgreich absolviert und ist damit berechtigt unter Atemschutz zu arbeiten. Sie werden überall dort eingesetzt, wo die Luft wegen Sauerstoffmangels oder enthaltenen Atemgiften nicht atembar ist, etwa bei Gefahrstoffunfällen oder Bränden. Die Voraussetzung für den Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger ist der absolvierte Truppmannlehrgang.
Maschinist
Der Maschinist bedient die Feuerlöschpumpe sowie Sonderaggregate (bspw. Motorpumpenaggregat) und ist der Fahrzeugfahrer. Weiter ist er beim Herausgeben der Gerätschaften behilflich. Dem Maschinisten kann auch die Durchführung der Atemschutzüberwachung übertragen werden. Die Voraussetzung für den Lehrgang zum Maschinist ist der absolvierte Truppmannlehrgang.
Truppführer
Der angehende Truppführer erhält zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten die ihn befähigen, seine Aufgaben als Führer eines nichtselbständigen Trupps (Angriffstrupp, Wassertrupp, Schlauchtrupp) innerhalb einer taktischen Einheit im Einsatz wahrzunehmen. Die Voraussetzung für die Ausbildung zum Truppführer ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann sowie das vollendete 18. Lebensjahr.
Gruppenführer
Der Gruppenführer ist zuständig für die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehrdienstleistenden und leitet im Einsatzfall eine Gruppe. Er ist für taktische Überlegungen seiner Gruppe zuständig. Der Gruppenführer ist an keinen Platz gebunden und überwacht die ihm unterstellten Trupps. Sofern keine höheren Dienstgrade anwesend sind, leitet er den Einsatz. Der Gruppenführer wird mit einer blauen Funktionsweste gekennzeichnet. Der Lehrgang zum Gruppenführer findet an einer Staatlichen Feuerwehrschule statt.
Zugführer
Der Zugführer führt einen kompletten Feuerwehrzug (mindestens 2 Löschgruppen und Fahrzeuge). Meist besteht ein Zug aus einem Einsatzleitfahrzeug, Löschfahrzeug, Tanklöschfahrzeug und Drehleiter oder Rüstwagen. Der Zugführer leitet in der Regel den Einsatz, sofern dieser im Zuständigkeitsbereich seiner Feuerwehr liegt. Bei größeren größeren Schadensereignissen werden Zugführer auch als Abschnittsleiter eingesetzt. Der Zugführer wird mit einer roten Funktionsweste gekennzeichnet. Der Lehrgang zum Zugführer findet an einer Staatlichen Feuerwehrschule statt.
Einsatzleiter
Der Einsatzleiter ist eine Person, die den Einsatz im Schadens- oder Übungsfall organisatorisch-taktisch sowie rechtlich verantwortlich führt. Je nach Umfang des Einsatzes und tatsächlicher Notwendigkeit wird er durch eine Führungsunterstützung (Führungsassistent oder eventuell auch bei größeren Schadenslagen durch die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzsleitung - kurz UGÖEL) unterstützt und bildet eine Einsatzleitung. Dem Einsatzleiter können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Befugnisse gegenüber Dritten übertragen sein, z.B. das Heranziehen von Personen und Hilfsmitteln zur Hilfeleistung, das Betreten und Räumen von Grundstücken, baulichen Anlagen und Schiffen, das Durchführen von Absperrmaßnahmen, das Festhalten eigengefährdeter Personen, das zeitbefristete Stilllegen von Produktionsanlagen (Rechtsgrundlage ist das Bayerische Feuerwehrgesetz).
Kommandant
Kommandant ist die Bezeichnung für den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr. Er hat für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seiner Wehr zu sorgen und ist zuständiger Einsatzleiter im Bereich seiner Gemeinde. Weiterhin ernennt er Mannschafts- und Führungsdienstgrade. Außerdem berät er seine Gemeinde in Fragen des abwehrenden Brandschutzes. Er wird von der Mitgliederversammlung für 6 Jahre gewählt und hat bis zu zwei Stellvertreter.
Pressesprecher
Um einen geregelten Ablauf und eine gleichbleibende Qualität bei Presseberichten zu gewährleisten und bei größeren Einsätzen einen zentralen Ansprechpartner für Medienvertreter zu haben gibt es in der Feuerwehr Grafenrheinfeld mehrere ausgebildete Pressesprecher. An der Einsatzstelle sind sie durch eine grüne Funktionsweste mit der Aufschrift "Presse" gekennzeichnet.
